Der Haftpflicht-Versicherungsschutz des DBV erstreckt sich auch auf alle Mitgliedsvereine. Soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind Schäden abgedeckt, die bei der Durchführung des Vereinsbetriebs entstehen und für deren Ausgleich die Vereine in Anspruch genommen werden können.
Die Versicherungssummen betragen je Schadensereignis
(die Zahlen ergeben sich aus der Umrechnung von Deutsche Mark in Euro):
- für Personenschäden: € 1.533.875,64
- für Sachschäden: € 511.291,88
- für Vermögensschäden: € 51.129,19
jeweils bei einer Selbstbeteiligung von 10%, höchstens € 511,29.
Im Schadensfall benötigt der DBV eine schriftliche Beschreibung des Schadenshergangs und eine Angabe zur Schadenshöhe (Rechnung, Kostenvoranschlag o.ä.), die der DBV als Vertragspartner dann ggf. an die Versicherung weiterleiten würde.
Es liegt bei den Vereinen, ob das ausreicht oder Sie eine zusätzliche Versicherung für Ihren Club abschließen.