Regional- und Landesliga Statuten
Landesbridgeverband Rheinland-Pfalz/Saar e. V.
§ 1 Allgemeines
Die Teamligen des Landesbridgeverbandes (LBV) Rheinland-Pfalz/Saarland (RPS) sind Teil der bridgesportlichen Aktivitäten dieses Bridge-Bezirks und unterliegen damit der Verantwortung des Bezirksvorstandes.
Dieser legt in den nachfolgend beschriebenen Liga-Statuten für den Landesbridgeverband RPS die Regeln für den Spielbetrieb fest.
Die Bestimmungen der Team-Liga Ordnung und der Turnierordnung des Deutschen Bridge-Verbandes (DBV) finden entsprechende Anwendung.
In einigen Punkten wurden Modifizierungen vorgenommen, die sich in der Praxis des Spielbetriebs der Teamligen ergeben und in anderen LBV bewährt haben.
§ 2 Organisation
Unterhalb der Bundesligen werden im Landesbridgeverband Rheinland-Pfalz/Saarland in verschiedenen Klassen Teamligakämpfe ausgetragen.
Das Spieljahr ist das Kalenderjahr.
Die Durchführung des Teamliga-Betriebes liegt im Aufgabenbereich des LBV-Sportwarts. Er moderiert den organisatorischen Ablauf wie Klasseneinteilung, Terminplanung und Ergebnisdienst der einzelnen Ligen. Die Kommunikation mit den teilnehmenden Clubs und Teams (Saisonausschreibung, Rückmeldung usw.) erfolgt per email und über die Homepage des LBV.
Der Sportwart wird unterstützt und vertreten durch einen Ligaobmann, der mitverantwortlich und einvernehmlich bei Organisation und Ablauf mitarbeitet.
§ 3 Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams
Spielberechtigt sind alle Bridgespieler[1], die Mitglieder eines Vereins im Landesbridgeverband Rheinland-Pfalz/Saarland sind; sie dürfen allerdings nur für einen Verein antreten, in dem sie auch Mitglied sind.
Jeder Spieler darf nur für eine Mannschaft gemeldet werden.
Jede Mannschaft tritt im Namen ihres Vereins auf; jeder Verein kann beliebig viele Teams melden, die fortlaufend durchnummeriert werden.
Für ein Team können vier bis acht Spieler gemeldet werden. Pro Kampf sind bis zu 8 Spieler des Teams einsetzbar.
Nachmeldungen und Aushilfen regelt § 3 der Team-Liga Ordnung. Eine Team-Ergänzung ist unverzüglich dem zuständigen Ligaobmann mitzuteilen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Ligaobmann den Einsatz von mehr als 8 Spielern während der Saison genehmigen.
§ 4 Klasseneinteilung, Auf- und Abstieg
Es wird in mehreren Klassen mit jährlichem Auf- und Abstieg gespielt. Die Einteilung der einzelnen Ligen erfolgt nach Meldeschluss und unter Berücksichtigung der letztjährigen Ergebnisse.
Die Ligen sind hierarchisch gegliedert: Die oberste Klasse ist die Regionalliga; darunter gibt es nach Bedarf gestaffelte Landesligen (Bezirksligen). Die einmal erspielte Ligazugehörigkeit bleibt für den jeweiligen Verein erhalten. Tritt ein Team nicht mehr an, kann der Verein eine neue Mannschaft für die jeweilige Liga aufstellen. Bei personellen Änderungen im Team ist eine Absprache zwischen Teamkapitän und Vereinsvorstand empfehlenswert.
Neu angemeldete Teams starten in der untersten Landesliga. Der Bezirksvorstand kann in Abstimmung mit dem Ligaausschuss in begründeten Ausnahmefällen den Start in einer höheren Liga gestatten.
Abstieg
Es steigen die beiden letztplatzierten Teams ab. Sollte eine Liga weniger als 8 Teams beinhalten, so steigt nur ein Team ab.
Hat eine Liga mehr als 10 Teams, kann der Spielmodus eine Relegation oder mehr Absteiger vorsehen.
Steigen mehr Teams in eine Liga ab als freie Plätze vorhanden sind, erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der betreffenden Liga.
Scheidet genau ein Team durch Auflösung aus einer Liga aus oder geht freiwillig in die nächstniedere Liga, so verringert sich dadurch die Zahl der Absteiger; scheidet ein weiteres Team aus, erhöht sich die Zahl der Aufsteiger aus der nächstniedrigeren Liga.
Aufstieg
In den Landesligen (Bezirksligen) steigen die beiden Bestplatzierten in die nächsthöhere Liga auf.
Der Sieger der Regionalliga kann an der Aufstiegsrunde zur 3. Bundesliga teilnehmen (§ 5 Team-Liga Ordnung ). Bei einem Verzicht nimmt der Zweitplatzierte an der Aufstiegsrunde teil.
Steigt dieses Team in die 3. Bundesliga auf, verringert sich in der Regionalliga die Zahl der Absteiger, sofern nicht ein anderes Team aus der 3. Bundesliga in unseren LBV absteigt.
Sollten sich Fälle ergeben, die durch diesen Paragraphen nicht abgedeckt werden, entscheidet der Bezirksvorstand in Abstimmung mit dem Ligaausschuss über die endgültige Einteilung oder die Ansetzung einer Relegation.
§ 5 Spiel- und Terminplan
Zu Beginn der Saison werden vom Sportwart des LBV RPS Spielpläne für die einzelnen Ligen erstellt.
Die genauen Termine und der jeweilige Spielort sind dem Spielplan der Ligen zu entnehmen.
Außer in Ligen mit mehr als 10 Teams hat jedes Team gegen alle anderen Teams anzutreten, wobei Mannschaften aus dem gleichen Verein möglichst am ersten Spieltag aufeinander treffen sollten.
Dem Spielplan kann das jeweilige Heimrecht und der Zeitrahmen, in dem die Spiele ausgetragen werden sollen, entnommen werden.
Spielpläne, Ergebnisse und Zwischenstände können auf der Homepage des LBV eingesehen werden.
Einsprüche jeglicher Art sind innerhalb von 4 Wochen dem Sportwart schriftlich mitzuteilen.
Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
Im Regelfall spielt die Regionalliga an drei Wochenenden. An jedem Tag (SA/SO) werden 48 Boards gespielt.
Die Raucherregelung der TO für die Bundesligen ( § 10, Absatz 2 ) gilt sinngemäss, d.h. in den Spielräumen ist während der gesamten Veranstaltung Rauchen nicht erlaubt.
Grundsätzlich sollten Regionalliga und untere Ligen zu gemeinsamen Terminen spielen. Dies vereinfacht den organisatorischen Aufwand und optimiert sportliche Vergleichbarkeit innerhalb der Ligen.
Wenn es gewünscht wird, kann es in den Landesligen (Bezirksligen) in Abhängigkeit von der Teamanzahl zu Einzelkämpfen kommen.
Für den Austragungsmodus bei Einzelkämpfen gilt folgende Regelung:
Einzelkämpfe müssen zeitlich vor den festgelegten Wochenend-Terminen liegen. Wenn die Kapitäne (oder die Vertreter) der beteiligten Vereine sich nicht auf einen vorverlegten Termin einigen können, findet der Wettkampf am „Regionalliga-Wochenende" statt. Der Ligaobmann muss über vorverlegte Termine informiert werden.
Sollte ein Spiel nicht stattfinden, erfolgt eine Siegpunktregelung nach § 7 dieser Ausschreibung.
Der Spielort vorverlegter Spiele kann beliebig gewählt werden, d.h. es kann auch in Privathäusern gespielt werden, wenn eine entsprechende Einvernahme erzielt wurde.
Von den Gästespielern darf kein Tischgeld erhoben werden.
In der untersten Landesliga kann es bei einer geringen Teilnehmeranzahl zu einem Modus mit Hin- und Rückspielen kommen.
In Ligen mit einer Finalrunde kann es ebenfalls zu Hin- und Rückspiel kommen.
§ 6 Abwicklung der Kämpfe
Es werden im Regelfall 32 Boards pro Kampf gespielt: Nach 16 Austeilungen erfolgt eine Zwischenabrechnung und neue Paare können eingewechselt werden (als neues Paar gilt auch der Austausch von einem Spieler). Für 16 Boards steht jeweils eine Spielzeit von 130 Minuten zur Verfügung (incl. Abrechnung). Es wird ohne Screens gespielt.
In Abhängigkeit von der Teamanzahl in einer Liga kann der Spielmodus auch Kämpfe mit einer anderen Boardanzahl vorsehen.
Für die Umrechnung der Scores in IMPs und Siegpunkte sowie für die Platzierungen der Teams in der Tabelle gelten die Regeln des DBV.
Hinsichtlich der erlaubten Systeme und Konventionen gelten ebenfalls die Regeln des DBV.
Für die Regionalliga gilt Systemkategorie B.
Für alle unteren Ligen gilt Systemkategorie C (TO 2008, Anhang B).
Jedes Paar hat 2 vollständig ausgefüllte Konventionskarten des DBV vorzulegen.
§ 7 Wertung nicht ausgetragener Kämpfe
§ 40 der Turnierordnung findet Anwendung.
Tritt ein Team ohne ausreichenden Grund oder unentschuldigt zu einem Match nicht an, verliert dieses Team und der Verein im Folgejahr das Startrecht in der betreffenden Liga für dieses Team.
§ 8 Sport-/Schieds-/Disziplinargerichtsfälle
Folgende 2 Möglichkeiten sind zu unterscheiden:
a) Ein Turnierleiter ist anwesend:
Wird die Entscheidung des Turnierleiters (1. Instanz) nicht akzeptiert, ist ein Schiedsgerichtsformular auszufüllen und zusammen mit der Protestgebühr (30 €) dem Sportgericht des LBV RPS oder über den Ligaobmann zukommen zu lassen.
Bei Austragung von Einzelkämpfen sollte vor Beginn des Kampfes Einvernehmen darüber bestehen, ob ein anwesender TL von beiden Seiten akzeptiert wird.
Falls nicht, ist nach b) zu verfahren.
b) Ein Turnierleiter ist nicht anwesend:
In einem solchen Fall haben sich die beiden Kapitäne auf einen Turnierleiter (1. Instanz) zu einigen, den sie fernmündlich oder schriftlich befragen. Gegen dessen Entscheidung ist wiederum, unter Hinzufügung eines Schiedsgerichtsformulars und der Protestgebühr (30 €), das Sportgericht des LBV RPS über den Sportwart oder den Ligaobmann einzuschalten.
Für sonstige Streitfälle ist das Schieds- und Disziplinargericht des LBV RPS zuständig.
Beide Kapitäne können eine Stellungnahme mit Beschreibung des Vorfalls über den Ligaobmann einreichen.
§ 9 Nenngeld und dessen Verwendung
Das Nenngeld beträgt 100 € pro Team und Saison und ist von den Vereinen bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres auf folgendes Konto einzuzahlen:
Bezirkskonto: DBV Bezirk Rheinland-Pfalz/Saarland
Stichwort ‘Liga 202x’, Vereinsname,
Anzahl Ligateams
Bank .....................
Kto ......................
Die Nenngelder dienen der Abdeckung entstehender Kosten bei der Durchführung und Organisation des Teamliga-Betriebes.
§ 10 Clubpunkte
Die erspielten Clubpunkte werden aufsummiert und nach Saisonende in die DBV-Datenbank eingespeist.
Es gilt die Masterpunkt-Ordnung 2015 des DBV.
Danach sind folgende Clubpunkte pro Spieler zu gewinnen:
Sieg |
Unentschieden |
Liga |
200 |
100 |
Regionalliga |
160 |
80 |
1.Landesliga |
120 |
60 |
2./3.Landesliga |
Bemerkung: 1 IMP Differenz reicht zum Sieg
Clubpunkte werden nur an Spieler vergeben, die mindestens die Hälfte der Boards eines Kampfes gespielt haben.
11 Rückmeldung und Neuanmeldung
Die Verantwortung, dass die Mannschaften, die auch im folgenden Jahr wieder an der Teamliga teilnehmen wollen, rechtzeitig über die Homepage des LBV zurückgemeldet werden, liegt bei den jeweiligen Clubs.
Neuanmeldungen für das folgende Jahr müssen ebenfalls bis zum auf der Homepage angegebenen Termin erfolgen.
Bei der Anmeldung sind die Adressen, Telefonnummern und insbesondere E-mail-Adressen des Team-Kapitäns und dessen Vertreter anzugeben; soweit vorhanden, sollten zusätzlich auch Faxnummern angegeben werden.
Weiterhin ist für jeden gemeldeten Spieler die DBV-Mitgliedsnummer anzugeben.
Stand: September 2014
[1] Bei der Wortwahl in diesen Statuten ist die männliche Form nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.